Mein Name ist Hans Brakhage, wobei ich mehrere Vornamen habe, – aber unter diesem Namen vielen Mitmenschen bekannt bin. Einer meiner weiteren Vornamen ist Meikel-Ole, was vermutlich mit dem Familienstamm aus Ammerland/Ostfriesland zu tun hat.
Am 19.Dez. 2015 haben 2 Scheißkerle, meine beiden ehemaligen Vermieter Peter W. und Walfried B., die Möglichkeit und Chance genutzt den unangepassten Mieter, der nicht zu allem Ja und Amen sagt, sondern auch mal energisch widerspricht, die Wohnung zu kündigen und ihn auf die Straße zu setzen. Ich war leider zu unerfahren und naiv zu glauben, dass kein rechtstaatliches deutsches Gericht die Zwangsräumung meiner ehem. Wohnung als Urteil verkünden würde, nicht bei der Beweislage, dass meine ehem. Vermieter einen ganz offensichtlichen Prozessbetrug durchführten.
Ich war zu diesem Zeitpunkt schon sehr schwer erkrankt, bin es noch immer, und war kaum in der Lage mich adäquat dagegen zu wehren. Erklärend muss ich dazu erwähnen, dass ich fast ein Jahr lang die Mietzahlung verweigert habe, weil ich endlich erreichen wollte, dass gegen den massiven Schimmelbefall des Hauses Bülowstr. 24 in 40476 Düsseldorf etwas getan wird. Dort habe ich gewohnt und mir neben meinen anderen Erkrankungen auch noch eine massive Schimmelinfektion geholt. Die beiden Vermieter Peter W. und Walfried B. bestreiten selbstverständlich bis heute, dass es jemals Schimmel im Haus Bülowstraße 24 gegeben hat. Doch ich kann neben mehreren Zeugen auch mit Fotos beweisen, dass das keine Erfindung von mir ist. Zum Glück habe ich noch alle Ausdrucke dieser Fotos, auf denen sich ohne Mühe dieser massive Schimmelbefall erkennen lässt.
Ich habe das Datum 19.Dez.2015 explizit oben erwähnt, weil es für die ganze Misere ausgesprochen relevant ist. Jeder, der sich halbwegs mit Jahres- und Familienfesten auskennt, weiß selbstverständlich, dass es von diesem Datum an nur noch 5 Tage bis Weihnachten ist. Der Causalzusammenhang wird sich nach wenigen Sätzen ergeben.
Am 19.Dez.2015 gab ein Richter vom Landgericht Düsseldorf – bekannt durch zahlreiche Fehlurteile, wie z.B. Prozess um die Love Parade Duisburg, wo es ganz offensichtlich um gewollte gerichtliche Prozessverschleppung bis zur Verjährung ging – der Räumungsklage meiner ehemaligen Vermieter statt. Ich hatte zwar rechtzeitig meine Zeugenliste und meine Beweise dem Landgericht Düsseldorf vorgelegt, aber der Richter ließ diese Beweise und Zeugen nicht zu, weil ich es trotz Konsultation von mehr als 30 Anwälten nicht geschafft hatte auch nur einen zu gewinnen meine Verteidigung zu übernehmen.
Merke: Der Richter des Landgerichtes Düsseldorf darf so entscheiden, – muss es aber nicht. Denn nach einem Grundsatzurteil des BGH darf jeder Richter und jede Kammer jedes deutschen Landgerichtes auch ohne anwaltliche Vertretung des Beklagten Zeugen und Beweise zulassen, wenn diese eine beweissichere Relevanz besitzen.
Ebenso hat der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass das grundsätzliche Verbot von Untervermietung eines Teils der Wohnung dann unzulässig ist, wenn die soziale, finanzielle oder gesundheitliche Lage des Hauptmieters dies erfordert. Ich hatte untervermietet, mit schriftlicher Genehmigung meiner beiden Vermieter, – was aber auch energisch bestritten wurde, obwohl ich jederzeit das Gegenteil beweisen kann. Aber auch diesen Beweis ließ der Richter vom Landgericht Düsseldorf nicht zu.
Ich könnte zwar dagegen klagen, aber das Gericht hat den Streitwert derart hoch angesetzt, dass ich mit meiner bescheidenen Rente nicht einmal den Prozess-Sicherheitsbetrag für einen Zivilprozess aufbringen könnte.
Jetzt folgt der Causalzusammenhang: Der 19.Dez.2015 liegt max. 5 Tage vor Weihnachten. Hätte der Richter meine Zeugen und Beweise zugelassen, wären seine ersehnten Weihnachtsfeiertage mit einem kleinen Urlaub dahin gewesen, – denn nach so einer langen Zeugenliste und zahlreichen Beweisen wäre viel Arbeit zu tun gewesen, um all diese Zeugen z.B. für einen neuen Termin zu laden.
Also fällte der Richter des Landgerichtes Düsseldorf ein in Juristenkreisen sogen. „Bequemlichkeitsurteil“, – das ihm viel Arbeit ersparte. Die 2 Scheißkerle, meine ehemaligen Vermieter, hätten mit Sicherheit einem neuen Termin nicht zugestimmt, was auch viel Arbeit für den Richter bedeutet hätte. Solche „Bequemlichkeitsurteile“ erleben Rechtsanwälte gar nicht so selten, wie mir mein derzeitiger Anwalt zu erläutern wusste. Um das zu vermeiden darf man als Beklagter niemals, unter keinen Umständen einem Prozesstermin vor größeren Festttagen – Ostern – Pfingsten – Weihnachten – oder Sommerferien zustimmen, weil man sonst Gefahr läuft Opfer eines „Bequemlichkeitsurteils“ zu werden. Somit entsprach dieses Urteil vom 19.Dez. nicht den Regeln eines Rechtsstaates, sondern war mehr oder weniger ein Willkürurteil, wie in jeder Diktatur üblich. Das Landgericht Düsseldorf stellte sich mit dem Urteil vom 19.Dezember 2015 gegen die Neutralitätspflicht und die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland.
Heute weiß ich das, damals nicht – und sehe die massive Drohung von Walfried B. erfüllt, dass er mich restlos fertig machen würde. Ich hätte zwar beweisen können, dass der gesamte Prozess auf Betrug basiert, bekam aber keine Chance dazu. Die beiden Scheißkerle, meine ehem. Vermieter Peter W. und Walfried B. dürfen sich darüber freuen, dass Sie mit einem dreisten Prozessbetrug, in den u.a. auch das Bauamt und das Amt für Wohnungswesen der Stadt Düsseldorf involviert sind, problemlos durchgekommen sind und per Außerkraftsetzung des Rechtsstaates „gesiegt“ haben. Der Mieter, der sich als einziger im Haus offen wagte die Mängel anzusprechen und ihre Aufhebung zu fordern, war damit endgültig ausgeschaltet.
Hierbei muss ich anmerken, dass sich sowohl die Zeugin und Mitarbeiterin des Bauamtes als sogenannte „Whistleblowerin“, als auch ich selber des ungeheuren Risikos bewusst sind, das sie durch ihre Aussage vor Gericht eingehen wird. Verrat von Dienstgeheimnissen wird ihr sehr übel genommen werden. Sie kann nicht nur strafversetzt, sondern auch endlos massiven Schikanen oder der fristlosen Kündigung ausgesetzt werden, ohne eine reale Chance wieder einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Denn auch in der „freien“ Wirtschaft sind „Whistleblower“ ausgesprochen verhasst. Aber wie sie selber aussagte, gehören Korruption und ungesetzliche Einflussnahme im Bauamt und vielen anderen städtischen Dienststellen zum ganz normalen Alltag. Das Ergebnis der offiziellen Begutachtung durch Mitarbeiter des Bauamtes und des Wohnungsamtes, dass das Haus Bülowstraße 24 nicht durch massiven Schimmel befallen ist, stand nach ihrer Aussage bereits Tage vorher fest, bevor diese Begutachtung den ersten Fuß in das Haus setzte. Wenn sich eine reale Chance ergibt, werde ich daher versuchen sie aus einem möglichen Verfahren wegen Prozessbetrug gegen meine ehem. Vermieter herauszuhalten.
Ein von mir beauftragter Gutachter, bezahlt mit der von mir zurückgehaltenen Miete, kam u.a. zu dem Ergebnis, dass es weder technisch, noch physikalisch oder sonstwie möglich ist innerhalb von weniger als 30 Minuten festzustellen, dass eine Wohnung oder ein Wohnhaus definitiv schimmelfrei ist.